07.03.2024
Die Gemeinde Oberwil bietet ab dem 1. März 2024 die digitale Umzugsmeldung via eUmzug an.
eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht beim Umzug von
Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Datum
der Adressänderung. Mit eUmzug können Sie sich rund um die Uhr online an-, ab-
und ummelden.
Über folgenden Link gelangen Sie zum eUmzug: eumzug.swiss
Die Benutzung von eUmzugCH
ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Es sind noch nicht alle
Kantone und Gemeinden an eUmzug angeschlossen. Deshalb ist es wichtig, auf die
Vorgaben der neuen oder alten Wohngemeinde zu achten. Sie werden im Verlauf des
Online-Meldeprozesses darüber informiert.
Weitere Informationen zum eUmzug sind auf
der Website eumzug.swiss zu finden.