Gesamterneuerungswahlen Amtsdauer 2027-2030

20.08.2026

Anordnung der Urnenwahlen und Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahlen gemäss Art. 60 ff des Organisationsreglements (OgR) der Einwohnergemeinde Oberwil bei Büren vom 17. Juni 2026 wie folgt angeordnet:

Urnenwahlen
Für die neue Amtsdauer von vier Jahren (1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030) sind gemäss Art. 2a OgR zu wählen:

  • Gemeinde- und Gemeinderatspräsident/in in einer Person
  • 4 weitere Mitglieder des Gemeinderates

Der Wahltermin wurde festgesetzt auf Sonntag, 29. November 2026. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag,
13. Dezember 2026 statt.

Wahlvorschläge sind bis spätestens am Freitag, 25. September 2026, 12.00 Uhr, schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Wahlfähigkeit des/der Vorgeschlagenen, dessen/deren Unterschrift, sowie der Angabe, für welches Amt er/sie vorgeschlagen wird. Es ist das offizielle Formular der Gemeinde zu verwenden. Dieses kann auf der Website der Gemeinde sowie beim Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bisherige Behördenmitglieder, welche sich zur Wiederwahl stellen, sind in gleicher Form zur Wahl vorzuschlagen.

Formular Wahlvorschlag GemeindepräsidentIn
Formular Wahlvorschlag Gemeinderat

Die eingelangten Wahlvorschläge werden bekannt gemacht. Die Stimmberechtigten erhalten die entsprechenden Wahlzettel und einen Stimmausweis zugestellt. Jeder/e Stimmberechtigte kann auf seinen/ihren Wahlzettel so viele Namen wählbarer Personen schreiben, als Sitze zu besetzen sind.

Übersteigt die Zahl der Kandidierenden die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, so erklärt der Gemeinderat diese gem. Art. 62 OgR ohne Wahlverhandlung als in stiller Wahl gewählt. Die Wahl wird im amtlichen Publikationsorgan bekannt gegeben.

Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle seit drei Monaten in Oberwil bei Büren angemeldeten Frauen und Männer, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Die Kommissionsmitglieder werden gem. Art. 11 Abs. 5 OgR vom Gemeinderat gewählt. Die Stimmberechtigten haben die Möglichkeit, Wahlvorschläge einzureichen. Die entsprechende Publikation mit Fristansetzung erfolgt im September 2026.

Oberwil bei Büren, 12. August 2026
Gemeindeverwaltung Oberwil bei Büren