09.09.2026
Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
Die laufende Amtsdauer endet am 31. Dezember 2026. Gestützt auf Art. 11 Abs. 5 des Organisationsreglements (OgR) der Gemeinde Oberwil bei Büren wählt der Gemeinderat die Mitglieder der von ihm eingesetzten ständigen Kommissionen für die neue Amtsdauer vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030.
Die Stimmberechtigten sind gestützt auf Art. 55 OgR eingeladen, Wahlvorschläge für folgende Sitze einzureichen:
Die Sitze für die Mitglieder von Amtes wegen (zuständiges Gemeinderatsmitglied und ggf. weitere Personen gem. Anhang I OgR) sind in den obengenannten Zahlen nicht eingerechnet und müssen nicht zur Wahl vorgeschlagen werden.
Wahlvorschläge sind bis spätestens am Donnerstag, 15. Oktober 2026 schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Wahlfähigkeit des/der Vorgeschlagenen, dessen/deren Unterschrift, sowie der Angabe, für welches Amt er/sie vorgeschlagen wird. Es ist das offizielle Formular der Gemeinde zu verwenden. Dieses kann auf der Website der Gemeinde sowie beim Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bisherige Behördenmitglieder, welche sich zur Wiederwahl stellen, sind in gleicher Form zur Wahl vorzuschlagen (ausgenommen Mitglieder von Amtes wegen). Wählbar sind die in eidgenössischen Angelegenheiten Stimmberechtigten.
Formular Wahlvorschlag Gemeindebetriebekommission
Formular Wahlvorschlag Energiekommission
Formular Wahlvorschlag Schulkommission
Formular Wahlvorschlag Abstimmungs- und Wahlkommission
Formular Wahlvorschlag Kultur- und Gesellschaftskommission
Übersteigt die Zahl der Kandidierenden die Zahl der zu besetzenden Sitze nicht, so erklärt der Gemeinderat diese gem. Art. 56 OgR ohne Wahlverhandlung als in stiller Wahl gewählt. Die Wahl wird im amtlichen Publikationsorgan bekannt gegeben.
Gemeindeschreiberei Oberwil bei Büren