Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften können im Kanton Bern nur durch Notare beglaubigt werden. Die Gemeinden sind dazu nicht legitimiert.

Für die Beglaubigung von Dokumenten, welche für das Ausland bestimmt sind (z. B. bei Heirat im Ausland), ist die Staatskanzlei des Kantons Bern zuständig. Genauere Informationen finden Sie hier.

Hier finden Sie die Liste der bernischen Notarinnen und Notare.