KulturLegi


Günstig zu Freizeit-, Kultur-, Sport- und Bildungsangeboten

Menschen mit kleinem Einkommen können an vielen Aktivitäten nicht teilhaben. Sie verlieren Kontakte und Anregungen. Die KulturLegi gewährt Personen, die am oder unter dem Existenzminimum leben, einen vergünstigten Zugang zu Freizeit-, Kultur-, Sport- und Bildungsveranstaltungen. Sie wirkt damit der Isolierung von Menschen mit wenig Geld entgegen. Ab 2019 können berechtigte Personen aus dem Einzugsgebiet des Regionalen Sozialdienstes Büren a. A. – Arch, Büetigen, Büren, Diessbach, Dotzigen, Leuzigen, Meienried, Oberwil und Rüti – die KulturLegi beantragen.

Die KulturLegi wird an Personen abgegeben, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen oder mindestens die zweithöchste Stufe der Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV) haben und in einer KulurLegi-Gemeinde wohnhaft sind.

Die KulturLegi muss schriftlich beantragt werden. Auskünfte erhalten Interessierte bei der Geschäftsstelle der KulturLegi Kanton Bern, Tel. 031 378 60 36 oder unter www.kulturlegi.ch/bern.