Menschen mit kleinem Einkommen können an vielen Aktivitäten nicht
teilhaben. Sie verlieren Kontakte und Anregungen. Die KulturLegi gewährt
Personen, die am oder unter dem Existenzminimum leben, einen
vergünstigten Zugang zu Freizeit-, Kultur-, Sport- und Bildungsveranstaltungen. Sie
wirkt damit der Isolierung von Menschen mit wenig Geld entgegen. Ab
2019 können berechtigte Personen aus dem Einzugsgebiet des Regionalen
Sozialdienstes Büren a. A. – Arch, Büetigen, Büren, Diessbach,
Dotzigen, Leuzigen, Meienried, Oberwil und Rüti – die KulturLegi
beantragen.
Die KulturLegi wird an Personen abgegeben, die nachweislich am oder unter dem Existenzminimum leben, Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen beziehen oder mindestens die zweithöchste Stufe der Krankenkassen-Prämienverbilligung (IPV) haben und in einer KulurLegi-Gemeinde wohnhaft sind.
Die KulturLegi muss schriftlich beantragt werden. Auskünfte erhalten Interessierte bei der Geschäftsstelle der KulturLegi Kanton Bern, Tel. 031 378 60 36 oder unter www.kulturlegi.ch/bern.