Für Patientenverfügungen sind die Gemeinden als Aufbewahrungsort ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 Stunden während 365 Tagen im Jahr innert kürzester Zeit (Notfälle etc.) zur Verfügung gestellt werden können. Patientenverfügungen werden entsprechend nicht zur Hinterlegung bei der Gemeindeschreiberei Oberwil entgegengenommen.