Siegelung

Die Wohnsitzgemeinde ist bei einem Todesfall gemäss den gesetzlichen Grundlagen im ZGB verpflichtet das Vermögen der verstorbenen Person zu sichern. Die Erbgangssicherung erfolgt mit Hilfe eines Siegelungsprotokolls.

Die Siegelungsbeauftragte der Gemeinde Oberwil nimmt in der Regel innert sieben Tagen mit den Angehörigen, Erbinnen oder Erben, Beiständen oder einer nahestehenden Personen der/des Verstorbenen Kontakt auf und vereinbart einen Siegelungstermin.

Nötige Unterlagen

Folgende Unterlagen der Verstorbenen/des Verstorbenen sind bereit zu halten:

- Wertschriften (Bankkonti, Postcheckkonti, Aktien, Obligationen usw.), aktueller Saldobestand, möglichst per Todestag;
- Allfällige Lebens-, Renten- und Unfallversicherungspolicen;
- Amtlicher Wert der Liegenschaften in der Wohngemeinde und anderswo;
- Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben (bei Wohnort Ausland nach Möglichkeit entsprechende Vollmacht);
- Allfällige letztwillige Verfügungen, Erbverträge, Eheverträge;
- Vorempfänge und Schenkungen;
- Bei einem Gesamtvermögen von mindestens Fr. 100′000.00 ist ein Inventar aufzunehmen. Bitte diesfalls die Angaben des gewünschten Notars bereithalten.