Die Wohnsitzgemeinde ist bei einem Todesfall gemäss den gesetzlichen Grundlagen im ZGB verpflichtet das Vermögen der verstorbenen Person zu sichern. Die Erbgangssicherung erfolgt mit Hilfe eines Siegelungsprotokolls.
Die Siegelungsbeauftragte der Gemeinde Oberwil nimmt in der Regel innert sieben Tagen mit den Angehörigen, Erbinnen oder Erben, Beiständen oder einer nahestehenden Personen der/des Verstorbenen Kontakt auf und vereinbart einen Siegelungstermin.
Folgende Unterlagen der Verstorbenen/des Verstorbenen sind bereit zu halten:
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Wertschriften
(Bankkonti, Postcheckkonti, Aktien, Obligationen usw.), aktueller Saldobestand,
möglichst per Todestag;
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Allfällige Lebens-,
Renten- und Unfallversicherungspolicen;
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Amtlicher Wert der
Liegenschaften in der Wohngemeinde und anderswo;
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Adressen und
Geburtsdaten der vermutlichen Erben (bei Wohnort Ausland nach Möglichkeit
entsprechende Vollmacht);
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Allfällige letztwillige
Verfügungen, Erbverträge, Eheverträge;
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Vorempfänge und
Schenkungen;
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Bei einem Gesamtvermögen
von mindestens Fr. 100′000.00 ist ein Inventar aufzunehmen. Bitte diesfalls
die Angaben des gewünschten Notars bereithalten.