Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer sich um Ihre Angelegenheiten kümmern soll, wenn Sie dazu selber nicht mehr in der Lage sind. Das kann beispielsweise wegen Demenz, einer schweren Krankheit oder wegen einem Unfall sein. Der Vorsorgeauftrag muss nach Eintreten der Urteilsunfähigkeit von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB genehmigt werden. Sie können Ihren Vorsorgeauftrag bei der Gemeindeschreiberei Oberwil hinterlegen.
Die Gebühr für die Hinterlegung beträgt CHF 30.00. Bei der Entgegennahme oder der Herausgabe eines Vorsorgeauftrags müssen Sie sich ausweisen.