Abstimmungen und Wahlen


Eidg. und Kant. Abstimmungsdaten

Die geplanten eidg. und kant. Abstimmungsdaten finden Sie hier


Abstimmungslokal und Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung, Hofacher 2, 3298 Oberwil bei Büren

Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr. 


Stimmrecht

In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die am Abstimmungs- oder Wahltag das 18. Altersjahr zurückgeleget haben und nicht nach Art. 398 ZGB bevormundet sind. Um das Stimm- oder Wahlrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich. 


Stimmabgabe

Briefliche Stimmabgabe:
Die Ausweiskarte ist eigenhändig durch den/die Stimmberechtigte/n zu unterschreiben, sonst ist die Stimmabgabe ungültig. Pro Abstimmungs- oder Wahlkategorie kann nur ein Stimm- bzw. Wahlzettel eingelegt werden. Es darf nur das offizielle Zustell- und Antwortcouvert der Einwohnergemeinde Oberwil bei Büren benützt werden, ansonsten ist die Stimmabgabe ungültig. Im Weitern bitten wir Sie, die Weisungen für die briefliche Stimmabgabe, welche auf den Zustell- und Antwortcouvert aufgedruckt sind, zu beachten. 

Die letzte Leerung des Briefkasten erfolgt am Abstimmungs- bzw. Wahlsonntag um 10.00 Uhr. 

Persönliche Stimmabgabe:
Die persönliche Stimmabgabe hat am Abstimmungssonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr an der Urne zu erfolgen.