Die Abmeldung hat persönlich bei der Gemeindeschreiberei oder via E-Umzug spätestens am Wegzugstag zu erfolgen.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Pass / Identitätskarte
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- Ausländerausweis und Pass / Identitätskarte
Die Abmeldung (mit Angabe der Auslandadresse und einer Kontaktadresse in der Schweiz) muss spätestens am Tage des Wegzuges erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mindestens einen Monat vorher bei uns abzumelden.
Sowohl für Schweizer als auch für Ausländer gilt, dass zwingend eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben ist.
Wenn Sie sich für mehr als 6 Monate im Ausland aufhalten, können Sie ein Gesuch stellen, damit Ihre Niederlassungsbewilligung aufrechterhalten wird. Dies ist maximal vier Jahre lang möglich, wenn einer der folgenden Gründe zutrifft:
Sie müssen das Gesuch innerhalb von sechs Monaten nach Ihrer Ausreise stellen. Verwenden Sie das folgende Formular:
Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Abmeldung ist gratis.
Zählerableser Martin Aegerter, Biezwilstrasse 8, 3298 Oberwil bei Büren, 078 794 81 91, E-Mail
Unterlagen für die Selbstablesung:
- Das Ableseformular finden Sie hier Ableseformular
- Die Anleitung zur Selbstablesung Anleitung Selbstablesung