Einführung eUmzug

07.03.2024

Die Gemeinde Oberwil bietet ab dem 1. März 2024 die digitale Umzugsmeldung via eUmzug an.

eUmzugCH dient der Erfüllung der persönlichen Meldepflicht beim Umzug von Privatpersonen innerhalb der Schweiz. Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Datum der Adressänderung. Mit eUmzug können Sie sich rund um die Uhr online an-, ab- und ummelden.
Über folgenden Link gelangen Sie zum eUmzug: eumzug.swiss 

Die Benutzung von eUmzugCH ist freiwillig und führt zu keinen Mehrkosten im Vergleich zum Schaltergang.
Es sind noch nicht alle Kantone und Gemeinden an eUmzug angeschlossen. Deshalb ist es wichtig, auf die Vorgaben der neuen oder alten Wohngemeinde zu achten. Sie werden im Verlauf des Online-Meldeprozesses darüber informiert.
Weitere Informationen zum eUmzug sind auf der Website eumzug.swiss zu finden.