KESB – Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde


Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.

Sie sind interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörden, die aus mindestens drei Mitgliedern und einem Behördensekretariat bestehen. Das Behördensekretariat unterstützt die Fachbehörde und setzt sich aus dem sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.

Für das ganze Kantonsgebiet bestehen 11 kantonale Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörden sowie eine burgerliche Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Für die Einwohnergemeinde Oberwil bei Büren ist die KESB Seeland zuständig.